Beschlussvorlage - GV Kalkh/16/11016
Grunddaten
- Betreff:
-
7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Kalkhorst im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Kalkhorst
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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01.12.2016
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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15.12.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Entwurf der 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden für die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB in Auswertung der Stellungnahmen zum Vorentwurf für das weitere Beteiligungsverfahren bestimmt.
Berücksichtigt werden die Anforderungen an die Umweltbetrachtungen. Der Umweltbericht wird ergänzt und die Ausgleichs- und Ersatzregelung wird beachtet. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden bestimmt. Die Arrondierung der Ortslage wird im Einvernehmen mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung gemäß Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung vorgenommen. Eine Regelung für die Bestandsflächen wird nicht als erforderlich angesehen, so dass sich der Planänderungsbereich nur auf neu einbezogene Flächen bezieht. Der Antrag auf Herauslösung von Flächen aus dem LSG bzw. auf Ausnahmegenehmigung für die Dunglege wird gestellt. Der Artenschutzfachbeitrag wird zum Bestandteil der Unterlagen. Auswirkungen auf andere Landwirte ergeben sich nicht, da der Grundstückseigentümer auch die Zielsetzungen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes umzusetzen beabsichtigt. Die Anforderungen an die Ver- und Entsorgung werden beachtet. Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers wird auch durch Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des Änderungsbereiches geregelt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:
Der Entwurf der 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes begrenzt,
nördlich:durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung
südlich der Kalkhorster Straße,
östlich: durch den Forstweg,
südlich: durch Flächen für die Landwirtschaft,
westlich: durch Flächen für die Landwirtschaft
und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
- Der Entwurf der 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Kalkhorst deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Teilflächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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