Beschlussvorlage - GV Kalkh/16/11015
Grunddaten
- Betreff:
-
7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Kalkhorst im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Kalkhorst
-Abwägungsbeschluss zum Vorentwurf-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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01.12.2016
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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15.12.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Kalkhorst hat das Beteiligungsverfahren mit dem Vorentwurf zur Aufstellung der 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit den Unterlagen zum Vorentwurf gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 01.08.2016 beteiligt. Die Öffentlichkeit hatte Gelegenheit sich in der Zeit vom 21.07.2016 bis zum 23.08.2016 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Amt Klützer Winkel zu unterrichten und Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahme zum Vorentwurf abgegeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben sich zu den Planunterlagen geäußert.
Die Ergebnisse der Behandlung der eingeangenen Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren fließen in die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen ein.
Die Gemeinde Kalkhorst stellt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes nur für die neu einbezogenen und zu entwickelnden Flächen auf. Eine Regelung von Bestandsflächen ist aus Sicht der Gemeinde Kalkhorst nicht notwendig. Das Antragsverfahren für die Herauslösung aus dem LSG wird durchgeführt. Die Belange der Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers werden im Zuge des Bebauungsplanes geregelt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes vorliegt. Die Anforderungen an den gesetzlichen Biotopschutz werden beachtet. Der Artenschutzfachbericht wird den Unterlagen beigefügt. Eine Eingriffs-/Ausgleichsregelung wird zum Bestandteil der Unterlagen. Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers wird im Verfahren entsprechend geregelt. Die Anforderungen an die Ver- und Entsorgung werden beachtet.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:
Die während der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde Kalkhorst unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Im Rahmen der Abwägung ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Gemeinde Kalkhorst zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Die Verwaltung wird beauftragt diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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