Beschlussvorlage - GV Kalkh/16/11014
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Kalkhorst für einen Teilbereich in der Ortslage Hohen Schönberg westlich des Forstweges
- Abwägungsbeschluss zum Vorentwurf -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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01.12.2016
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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15.12.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Kalkhorst hat das Beteiligungsverfahren mit dem Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 für einen Teilbereich in der Ortslage Hohen Schönberg westlich des Forstweges durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit den Unterlagen zum Vorentwurf gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 01.08.2016 beteiligt. Die Öffentlichkeit hatte Gelegenheit sich in der Zeit vom 21.07.2016 bis zum 23.08.2016 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Amt Klützer Winkel zu unterrichten und Stellungnahmen zur Planung abzugeben.
Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahme zum Vorentwurf abgegeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben sich zu den Planunterlagen geäußert.
Die Ergebnisse der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren fließen in die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen ein.
Die Gemeinde Kalkhorst verzichtet im Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen auf die Einbeziehung des Umgebungsbereiches und konzentriert sich auf das neue Vorhaben. Die Aufstellung eines Angebotsplanes wird von der Gemeinde Kalkhorst gegenüber der Erstellung eines vorhabenbezogenen Planes favorisiert. Die Zweckbestimmung wird auf den konkreten Nutzungszweck der Planungsabsicht begründet. Die Anforderungen an die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers werden berücksichtigt. Dazu werden auch Flächen außerhalb des Plangebietes hinzugezogen. Der Eingriff in vorhandene Bäume wird bewertet. Der Antrag auf die Herauslösung von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet ist entsprechend zu stellen. Die Anforderungen an den Artenschutz werden in den Unterlagen berücksichtigt, ebenso die Belange des Biotopschutzes. Die FFH-Verträglichkeit ist gegeben. Die Anforderungen an Ausgleich und Ersatz werden durch Maßnahmen innerhalb des Plangebietes und Hinzuziehung von externen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen berücksichtigt. Die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist in Arrondierung der vorhandenen Ortslage gegeben. Die Anforderungen an die Ver- und Entsorgung werden entsprechend Bedarf aus der Bauabsicht beachtet.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:
- Die während der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach
§ 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
hat die Gemeinde Kalkhorst unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Im Rahmen der Abwägung ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Gemeinde Kalkhorst zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Die Verwaltung wird beauftragt diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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