Beschlussvorlage - GV Kalkh/16/10972

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow stellt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 auf, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ergänzung der Bebauung durch ein weiteres Grundstück südlich der Bergstraße zu schaffen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite des zusätzlich für die Bebauung vorgesehenen Grundstückes ist bereits Bebauung vorhanden. Der Bebauungsplan soll so angepasst werden, dass die Bebauung am westlichen Ortseingang in der Bergstraße gleichermaßen südlich und nördlich der Straße beginnt. Eine Festsetzung als Baugebiet ist bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 noch nicht erfolgt, weil vorhandene Leitungsverläufe dies nicht zuließen. Da nun eine Umverlegung der Leitung erfolgt ist, kann diese Fläche aus Sicht der Stadt Dassow unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung auf der gegenüberliegenden Seite ebenfalls für eine Bebauung vorbereitet werden; dafür wird die Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 aufgestellt. Darüber hinaus zeigte sich, dass im Bereich der im Bebauungsplan Nr. 1 festgesetzten Mischgebiete M1 und M2 eine Mischnutzung im Sinne des § 6 BauNVO nicht vorhanden ist. In diesen Bereichen beabsichtigt die Stadt Dassow im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 ein Allgemeines Wohngebiet festzusetzen, um der tatsächlichen Nutzung des Gebietes zu entsprechen.

Die Gemeinde Kalkhorst wird um Stellungnahme gebeten.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst beschließt zur Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Dassow für den Bebauungsplan Nr. 1 der ehem. Gemeinde Pötenitz für das Wohngebiet „Am Dorfschlag“ weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Kalkhorst werden durch diese Planungen nicht berührt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...