Beschlussvorlage - GV Bolte/16/11005

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen am 17.11.2016 fand eine Neuwahl des Kurbetriebsausschusses statt.

 

Nach § 36 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern           (KV M-V) ist in der ersten konstituierenden Ausschusssitzung eine erste Stellvertreterin / ein erster Stellvertreter für die/den Ausschussvorsitzenden zu wählen.

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wählt Frau/Herrn ______________________________________ zur/zum ersten stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Kurbetriebsausschusses der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

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