Mitteilungsvorlage - GV Hokir/16/10933

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

  1. Radweg an der K44 Ortslage Beckerwitz bis Kreuzung Gramkow

Die Gemeinde plant den Ausbau des Radweges. Der Radweg befindet sich an einer Kreisstraße. Straßenbaulastträger wäre somit der Landkreis NWM. Finanzielle Mittel für den Ausbau können vom Landkreis nicht zur Verfügung gestellt werden. Zwischen Landkreis und Verwaltung wurde ausgehandelt, dass die Gemeinde Hohenkirchen berechtigt ist als Bauherr die Maßnahme zu planen, Fördermittel zu beantragen und umzusetzen. Der Landkreis wird nach Abschluss der Maßnahme die Baulast bis zur Ortslage Hohen Wieschendorf übernehmen. Zu dieser Vorgehensweise wird eine Vereinbarung zwischen Landkreis und Gemeinde abgeschlossen. Die Beantragung der Fördermittel wurde fristgerecht zum 31.10.2016 vorgenommen. Gefördert werden 75 % der förderfähigen Kosten.

 

  1. Radweg an der L 02 Kreuzung Gramkow bis Ortslage Hohenkirchen

Die Gemeinde Hohenkirchen wünscht ebenfalls den Ausbau des Radweges. Straßenbaulastträger ist hier das Straßenbauamt Schwerin. Das Straßenbauamt plant den Bau von Radwegen nach eigener Priorität. Voraussetzung ist die Anmeldung durch die Gemeinde für diese Prioritätenliste beim Straßenbauamt. Dieser Antrag wird nun seitens der Verwaltung vorbereitet und eingereicht.

 

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