Mitteilungsvorlage - GV Hokir/16/10928

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“, hat für die Erstellung eines Gewässerentwicklungskonzeptes zur Umsetzung des guten ökologischen Potentials beim Beckerwitzer Graben von Beckerwitz bis zur Mündung, dass bionta- Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH Bützow, beauftragt.

Der Beckerwitzer Graben entwässert Ortslagen und landwirtschaftliche Flächen in einem Einzugsgebiet von ca. 21 Km², dass sich überwiegend in der Gemeinde Hohenkirchen befindet. Die ökologische Durchgängigkeit im Gewässer ist derzeit nicht gegeben.

Der Gewässerausbau ist eine öffentliche Verpflichtung und obliegt nach § 68 LWaG den Gemeinden.

Zwischen dem Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“, der Gemeinde Zierow und der Gemeinde Hohenkirchen wurde eine Vereinbarung abgeschlossen.

Grundlage der Vereinbarung ist der Finanzierungsplan. Die Eigenmittel für die Gemeinde Hohenkirchen betragen 650 EURO.

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Anlagen

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