Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10987

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises grundsätzlich Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur noch von dem Bürgermeister oder seinen Stellvertretern eingeworben  und entgegengenommen werden. Der Bürgermeister darf nur über die Annahme bis zu einem Wert von unter 100,00 Euro allein entscheiden. Bei höheren Zuwendungen entscheidet die Stadtvertretung über die Annahme oder Vermittlung.

 

Frau Petra Rappen hat der Stadt Klütz eine Sachspende mit einem Wert von 249,90 € (Picknicktisch – am Radweg nach Oberhof) zu kommen lassen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Sachspende – Picknicktisch, in Höhe von 249,90 € von Frau Petra Rappen anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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