Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10939

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine Initiative zum Breitbandausbau gestartet. Ziel ist der flächendecke Breitbandausbau im gesamten Bundesgebiet mit einer Versorgung von mindestens 50 Mbit/s Downloadrate bis zum Jahr 2018. Die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ wurde am 22. Oktober 2015 veröffentlicht. Der Bund fördert Projektgebiete, die noch unterversorgt sind und in denen auch in den nächsten drei Jahren kein eigeninvestiver Ausbau durch Telekommunikationsanbieter erfolgt, die sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke, die sich beim Ausbau für den Telekommunikationsanbieter ergeben würde. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V koordiniert das Programm auf Landesebene und setzt bei der Umsetzung auf die Landkreise. Der Landkreis tritt für die Gemeinden gegenüber dem Bund als Antragsteller auf. Anschließend schreibt der Landkreis im Auftrag der Gemeinden die Projektförderung aus und nimmt die Aufgaben der Projektsteuerung und Abrechnung wahr.

 

Der Landkreis Nordwestmecklenburg beabsichtigt in Zusammenarbeit mit dem Breitbandkompetenzzentrum M-V (BKZ), die Stadt Klütz im Rahmen einer gemeindeübergreifenden Antragstellung zur Förderung des Breitbandausbaus zu berücksichtigen. Die Zusammenlegung von Gemeinden zu Ausbaugebieten wurde vom BKZ aus fachlicher Sicht vorgenommen.

 

Der Bund fördert die Wirtschaftlichkeitslücke grundsätzlich mit 50 %, in Gebieten mit geringer Wirtschaftskraft kann dieser Satz bis auf 70 % erhöht werden. Das Land MV kofinanziert bis auf 90 %, womit sich im Ergebnis dessen ein Eigenanteil von 10 % ergibt. Dieser kommunale Anteil am Breitbandausbau soll aus dem „Kommunalen Aufbaufonds“ finanziert werden. Die Mittel aus dem Aufbaufonds leitet der Landkreis dann an die Telekommunikationsunternehmen, die den Ausbau durchführen, weiter. Die Mittel sollen als Zuschuss ausgereicht werden.

 

Dieser Grundsatzbeschluss ist Voraussetzung für die weitere Bearbeitung des Breitbandausbaus im Gemeindegebiet durch den Landkreis. Der Landkreis übernimmt als Antragsteller für die Gemeinden und späterer Zuwendungsempfänger das alleinige Haftungsrisiko und möchte den Willen der Gemeinde zur Bewerbung im Förderprojekt erkennen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

Die Stadt Klütz beauftragt den Landkreis Nordwestmecklenburg Fördermittel für den Breitbandausbau ihres Gebietes einzuwerben, die Förderung des Breitbandausbaus entsprechend auszuschreiben und die Projektsteuerung und Abrechnung wahrzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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