Beschlussvorlage - GV Ziero/16/10914

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen hat den Bebauungsplan Nr. 27 aufgestellt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Ziel und Zeck der Planung:

Im strukturschwachen Gebiet nordwestlich der Hansestadt Wismar soll auf einem Gelände, das seit Jahren von einer wassergebundenen Freizeitnutzung geprägt ist, ein moderner Yachthafen in Verbindung mit einer Ferienhausanlage betrieben werden. Die schon errichteten Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Sanitäranlagen, Restaurant und Vereinsräume auf dem Anleger sollen funktional in das Gesamtkonzept eingegliedert werden.

Im einzelnen ist die Errichtung bzw. bauplanungsrechtliche Sicherung eines Yachthafens mit 100 Liegeplätzen, einer Ferienhausanlage mit maximal 80 Ferienwohnungen, eines der Ferienhausanlage zugeordneten Parkplatzes und eines zentralen Parkplatzes für Tagesgäste in Nähe des Strandes sowie der o. g. Infrastruktureinrichtungen geplant.

Die Gemeinde Zierow als Nachbargemeinde wird um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 „Anleger Hohen Wieschendorf für das Gebiet der Ferienhaussiedlung und des Anlegers mit der Marina, dem Parkplatz sowie Flächen südlich der K 44 (ehem. Parkhaus)“ der Gemeinde Hohenkirchen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Zierow werden dadurch nicht berührt. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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