Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10953

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gem. § 54 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 110 SchulG M-V können durch die Schulträger Kostenbeiträge für Verbrauchsmaterialien erhoben werden. Der Höchstbetrag lt. der Verordnung über die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln (Grenzbetragsverordnung) beträgt 60,00 DM; entspricht 30,68 Euro. Über die Höhe des Elternbeitrages ist für jedes Schuljahr erneut ein Beschluss zu fassen. Für das abgelaufene Schuljahr 2015/2016 wurde nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08. Oktober 2015 der Höchstbetrag von 30,68 Euro erhoben.

Entsprechend der Kostenkalkulation der Grundschule Boltenhagen (siehe Anlage) schlägt die Verwaltung vor, auch für das Schuljahr 2016/2017 den Höchstbetrag von 30,68 Euro festzusetzen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Elternbeitrag für Verbrauchsmaterialien nach der Grenzbetragsverordnung für das Schuljahr 2016/2017 an der Grundschule in Boltenhagen auf 30,68 Euro festzusetzen. Die beiliegende Kalkulation der Ausgaben für die Verbrauchsmaterialien im Schuljahr 2016/2017 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen: 186 Schüler x 30,68 Euro = 5.706,48 Euro

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...