Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10922

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in der Sitzung am 21. Juli 2016 die überarbeitete, genehmigungsfähige Flaggenbeschreibung beschlossen. Im Nachgang hat das Amt Klützer Winkel den Beschluss dem Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern mitgeteilt. Mit Schreiben vom 8. August 2016 (Posteingang: 2. September 2016) hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen die Genehmigung zur Annahme einer Flagge erhalten.

 

Die Nutzung der Flagge ist erst nach Inkraftreten der geänderten Hauptsatzung zulässig.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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