Beschlussvorlage - GV Hokir/16/10923

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Sowohl der Bauausschuss als auch die Gemeindevertretung hat sich in den vorangegangenen Sitzungen mit diesem Bauvorhaben in Hohenkirchen auseinandergesetzt. Das Vorhaben wurde im Bauausschuss vorgestellt. Eine Mehrheit hat seinerzeit der vorgelegten Variante II zugestimmt (Beschluss 16/10587). Für diese Variante soll nun im Bauantragsverfahren das gemeindliche Einvernehmen hergestellt werden.  Die Anregungen aus der Bauausschussitung sind in der Unterlage eingearbeitet worden. (Bauflucht Haupthaus, Dachbegrünung).

 

Auf dem Flurstück 17/7, Flur 2, Gemarkung Hohenkirchen wird der Neubau eines Einfamilienwohnhauses geplant. Um den Wohnansprüchen der Antragsteller gerecht zu werden, soll das Vorhaben sowohl im Innen- als auch im Außenbereich Rückzugsmöglichkeiten, aber auch gezielt gesetzte Durchblicke bieten. Mit Blick auf die Zukunft soll der Schwerpunkt auf altersgerechtes Wohnen, sprich Barrierefreiheit, gelegt werden. Zusätzlich zum Wohnhaus werden Nebengebäude für eine Doppelgarage und Abstellflächen sowie 2 Pkw-Stellplätze benötigt. Das Flurstück befindet sich im Bereich eines noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplanes (B-Plan 21 Hohenkirchen-Wohngebiet am Birken- und Butscherweg).

 

Das Vorhaben entspr. § 34 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“. Bezüglich der Festsetzungen im nicht rechtskräftigen B-Plan sind einige Abweichungen gegeben.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen emfiehlt dem Bürgermeistert das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Nebenanlage auf dem Flurstück 17/7, Flur 2, Gemarkung Hohenkirchen herzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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