Beschlussvorlage - GV Damsh/16/10878

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat in ihrer Sitzung am 03.11.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 "Neu Degtow West" beschlossen. Das Planungsziel besteht darin, westlich der Ortslage Neu Degtow und südlich der Bundesstraße 105 ein Gebiet für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern planungsrechtlich vorzubereiten.

Die Nachfrage nach Wohnbauland für Familieneigenheime hält in der Stadt Grevesmühlen

weiterhin an. Da die Flächenreserven der Stadt in diesem Segment nahezu erschöpft sind, wird mit der Ausweisung von neuen und vor allem kurzfristig mobilisierbaren Baugrundstücken insbesondere der einheimischen Bevölkerung die Möglichkeit gegeben, zu bauen. Aufgrund der landschaftlichen Gegebenheiten und der vorhandenen Siedlungsstrukturen ist der Standort geeignet, dem Bedürfnis nach einem ländlich geprägten Wohnumfeld zu entsprechen.

Mit der Ausweisung von entsprechenden Wohnungsbauflächen entspricht die Stadt ihrer Funktion als Mittelzentrum.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt mit einem zweistufigen Beteiligungsverfahren.

Mit dem vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden frühzeitig beteiligt. Nach Vorlage der Stellungnahmen

zum Vorentwurf wird der Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet.

Die Gemeinde Damshagen, als Nachbargemeinde wird um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 41 „Neu Degtow West“ der Stadt Grevesmühlen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Damshagen werden durch die Planungen der Stadt Grevesmühlen nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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