Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10910

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in ihrer Sitzung am 21. April 2016 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Am Reek" für den Bereich der Wochenendhaussiedlung Tarnewitz-Mariannenweg e.V. der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gefasst auf Grund des Antrages des Wochenendhausvereins. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt des Amtes Klützer Winkel.

 

Die Zielsetzung des Vereins der Wochenendsiedlung Tarnewitz-Mariannenweg e.V. besteht darin, die Eigenart der Bebauung zu sichern, die Zulässigkeit von Steildächern zurückzunehmen und eine Überbauung der Terrassen zu ermöglichen. Dies entspricht nicht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 9 (Rechtskraft seit 29. Oktober 2004).

 

Zur Sicherung der geänderten Planungsziele wurde eine Veränderungssperre erlassen.

 

Die weitere Planung ist nun zu präzisieren.

 

Zur Erreichung der Planungsziele kommt im Gegensatz zu einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen auch die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9 für den Bereich der Wochenendhaussiedlung (entweder für das gesamte Flurstück des Wochenendhausvereines e.V. oder für den mit dem B-Plan Nr. 9 festgesetzten Teilbereich SO WEH (Sondergebiet Wochenendhäuser)) in Betracht.

Die Argumente wurden für beide Möglichkeiten wurden zusammengestellt und sind dem vorliegenden Beschluss als Anlage beigefügt.

 

Die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens obliegt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen als Träger der Bauleitplanung.

 

Die Kosten des Verfahrens trägt in jedem Fall der Antragsteller.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:


1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen weiter gemäß Aufstellungsbeschluss fort zu führen.

 

ODER

 

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss, die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9 für den Teilbereich der Wochenendhaussiedlung  Tarnewitz-Mariannenweg e.V. vorzubereiten.

Das Plangebiet der Aufhebung entspricht dem gesamten Grundstück des Wochenendhausvereins (Flurstück 179/25 der Flur 1, Gemarkung Tarnewitz).

 

ODER

 

3.   Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss, die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9 für den Teilbereich der Wochenendhaussiedlung  Tarnewitz-Mariannenweg e.V. vorzubereiten.

Das Plangebiet der Aufhebung entspricht dem mit dem Bebauungsplan Nr. 9 festgesetzten SO WEH (Sondergebiet Wochenendhäuser) des Grundstückes des Wochenendhausvereins (teilw. Flurstück 179/25 der Flur 1, Gemarkung Tarnewitz).

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten trägt in jedem Fall der Antragsteller

 

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Anlagen

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