Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10908

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf dem Grundstück Ostseeallee 103 (Flur 3, Flurstück 5/68, Gemarkung Tarnewitz) besteht die Absicht die vorhandene Strandklinik an den im Norden gelegenen Nord- und Westflügel zu erweitern (siehe Anlage).

Grundsätzliche Festsetzungen zur Bauweise und Gestaltung (Höhe, Anzahl der Vollgeschosse, etc.) sind im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zu klären. Die Gemeinde hat darüber zu beraten, ob die Erweiterung der Strandklinik grundsätzlich den Vorstellungen der Gemeinde entspricht und im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens weiterverfolgt werden kann.

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung.

Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat dem Amt Klützer Winkel mitgeteilt, dass die planungsrechtliche Beurteilung derzeit gemäß § 34 Abs.3a BauGB bei einer derart umfangreichen Erweiterung nicht zur Anwendung gebracht werden kann.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, der baulichen Erweiterung der Strandklinik auf dem Flurstück 5/68, Flur 3, Gemarkung Tarnewitz und dem dafür notwendigem Bauleitplanverfahren grundsätzlich zuzustimmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger sollte vertraglich geregelt werden.

 

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Anlagen

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