Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10672

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz realisiert die Erneuerung und LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Dorfstraße Niederklütz (Ring). Da in diesem Bereich nur die Teileinrichtung „Straßenbeleuchtung“ erneuert / erweitert wird, werden Straßenbaubeiträge nach Abschluss der Baumaßnahme nur für diese Teileinrichtung erhoben. Bei weiteren Baumaßnahmen an anderen Teileinrichtungen (z.B. Straße, Straßenentwässerung usw.) würden erneut Straßenbaubeiträge - dann für diese Teileinrichtungen - gefordert werden können. Somit ist straßenbaubeitragsrechtlich eine Spaltung der umlagefähigen Straßenbaubeiträge auf Teileinrichtungen erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Kostenspaltung i.S. des Straßenausbaubeitragsrechtes für die Dorfstraße (Ring) in Niederklütz für die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ja. Straßenbaubeiträge

 

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