Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10661

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es besteht zwischen der Stadt Klütz und dem Sportverein Klütz für die Nutzung des Sportplatzes - Sportlerheim ein Gebrauchsüberlassungsvertrag. Dieser regelt nicht die Vermietung des Sportlerheimes. Im Juni 2016 fand eine Feierlichkeit im Sportlerheim in Klütz statt, welche zu Problemen (Lautstärke etc.) führte. Nach Rücksprache mit dem Sportverein wurde der Mieter ermahnt.

Um zukünftig eine Regelung (Nutzung, Mieteinnahmen etc.) zu erwirken wurde durch die Verwaltung ein 1. Nachtrag (Entwurf) zum Gebrauchsüberlassungsvertrag erarbeitet. Zusätzlich wurde ein Entwurf des Nutzungsvertrages für die Mieter des Sportlerheims erstellt (wo u. a. auch die Lautstärke geregelt wird).

Der Hauptauschuss und die Stadtvertretung sollten sich mit der grundsätzlichen weiteren Verfahrensweise auseinandersetzen um eine einheitliche Regelung zu treffen.

Auch die Mieteinnahmen sollten geregelt werden (Einnahmen Stadt Klütz oder Verein)?

 

Neuer Sachverhalt:

Im Hauptausschuss der Stadt Klütz vom 29.08.2016 wurde festgelegt, die Reparatur der Laufbahnen zurückzustellen, solange der Gesamtvorgang „Sportplatz“ nicht geklärt ist. Lt. Gutachten der Sicherheitsfachkraft, welche für die Sichtung und Beurteilung der Sportanlagen und Spielplätze zuständig ist, ist es zwingend erforderlich die Laufbahnen instand zu setzen. (siehe Anlage). Um den Fortbestand des Schulsportes sowie den Schulstandort sicherzustellen, ist es erforderlich die Laufbahnen zu reparieren. Die Reparatur erfolgt lt. Wartungsvertrag (Straßen- und Wegeunterhaltung) mit der Fa. Brüsewitz.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Reparatur der Laufbahnen im Rahmen des Wartungsvertrages für die Straßen- und Wegeunterhaltung durchzuführen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ca. 8.00,00€

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Anlagen

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