Beschlussvorlage - GV Damsh/16/10738
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Damshagen für das Haushaltsjahr 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Tetzlaff
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Gemeinde Damshagen
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Vorberatung
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14.09.2016
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Erledigt
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Gemeindevertretung Damshagen
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Entscheidung
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28.09.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Kann der Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung
aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden.
Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen für die Haushaltssatzung der Gemeinde Damshagen für das Haushaltsjahr 2016 wurden durch die untere Rechts-aufsichtsbehörde mit der Auflage erteilt, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet § 43 Abs. 7 und Abs. 8 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Danach wird das Haushaltssicherungskonzept von der Gemeindevertretung beschlossen. Es
ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben. Die Fortschreibung ist bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ebenfalls von der Gemeindevertretung zu beschließen.
Die Verwaltung hat einen 1. Entwurf der Fortschreibung eines Haushaltssicherungskonzeptes ausgearbeitet. Darin wurden der Verkauf von Feuerwehrfahrzeugen, von Inventar der Schule Damshagen und der Verkauf der Schulgebäude in Damhagen aufgezeigt, die man als Konsolidierungsmaßnahmen in Betracht ziehen könnte. Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen nunmehr im Hauptausschuss beraten werden.