Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10788

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz führt das Aufstellungsverfahren für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz  i. Z. m. dem Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Klütz für den westlichen Teil der Ortslage Goldbeck durch. Der Bebauungsplan Nr. 35 für einen Teilbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz wird im Parallelverfahren aufgestellt.

Die Beteiligungsverfahren gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) wurden durchgeführt. Der Abwägungsbeschluss wurde gefasst.  

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der abschließende Beschluss von der Stadtvertretung zu fassen.

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wird die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz i. Z. m. dem Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Klütz für den westlichen Teil der Ortslage Goldbeck.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes beim Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.
  4. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung dann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen.

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Anlagen

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