Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10787

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz führt das Aufstellungsverfahren für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes i. Z. m. dem Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Klütz für den westlichen Teil der Ortslage Goldbeck durch. Der Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Klütz berührt einen Teilbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und wird im Parallelverfahren aufgestellt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14. Juli 2016 bis zum 16. August 2016 statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden fanden parallel statt.

Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden. Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen nicht vor. Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind beachtet. Es ergeben sich im wesentlichen Hinweise, die zu einer Präzisierung der Planunterlagen führen.

Die Stadt Klütz hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen.

Es ergeben sich:

-zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

-teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen und

-nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen.

 

Die Anregungen und Hinweise aus dem Stellungnahmeverfahren wurden beachtet und bearbeitet und in den Planunterlagen entsprechend ergänzt.

Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt.

 

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses, den sich die Stadtvertretung der Stadt Klütz zu eigen macht, werden die Vorlagen für den abschließenden Beschluss gefertigt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen hat die Stadtvertretung der Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.             
    Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

-          teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Klütz zu eigen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

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