Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10786

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat das Aufstellungsverfahren der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 35 für den westlichen Teil der Ortslage Goldbeck durchgeführt, um planungsrechtliche Voraussetzungen für die Errichtung von Wohn- und gewerblicher Nutzung innerhalb eines Mischgebietes auf einer Nachnutzungsfläche zu schaffen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

Flächen, die ursprünglich bereits gewerblich vorgenutzt waren, werden im Zuge der Planaufstellung für eine Neubebauung überprüft und Festsetzungen getroffen.

Der Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Stadtvertretung gefasst.

Die gegebenen Hinweise und Anregungen finden in der Überarbeitung der Satzung und ihrer zugehörigen Begründung entsprechend der Auswertung der Stellungnahmen (sh. Anlage Abwägungsbeschluss) Berücksichtigung.

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Stadtvertretung notwendig.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 35 fußt auf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz für den Bereich Goldbeck. Die Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 35 darf nach Genehmigung und Bekanntmachung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz erfolgen. Gegebenenfalls vorzeitige Bauvorhaben sind unter Berücksichtigung des Verfahrensstandes nach § 33 BauGB gegeben.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Stadtvertretung der Stadt Klütz den Bebauungsplan Nr. 35 für den westlichen Teil der Ortslage Goldbeck bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen als Satzung.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

-          im Nordwesten und Norden durch Grünflächen an der Dorfstraße und durch das Grundstück Dorfstraße Nr. 18,

-          im Osten und Südosten durch den Klützer Bach und Grünland,

-          im Süden durch Grünland,

-          im Südwesten durch das Grundstück des alten Gutshauses.

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung vorzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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