Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10780

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Tarres GmbH & Co KG erbittet einen Grundsatzbeschluss von der Gemeinde entsprechend beiliegendem Protokoll:

  1. Verlegung Hundestrand um ca 1000 m- Grundsatzentscheidung der Gemeinde
  2. Verzicht auf Festlegung der Hotelklassifikation- Grundsatzentscheidung der Gemeinde
  3. Sicherung des öffentlichen Weges über Baulast- Vorschlag aus Sicht der Verwaltung umsetzbar
  4. Finanzierungsnachweise in Form von Bürgschaften nach Vorliegen der Baugenehmigung und spätestens 4 Wochen vor Baubeginn- Vorschlag wird seitens der Verwaltung nicht mit getragen, Finanzierungsrisiko bei vorhabenbezogenen Bebauungsplan für Gemeinde nicht tragbar

Weiterhin bittet die Tarres GmbH &Co KG folgende Änderungen in den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzuarbeiten:

  1. Änderung SO Hotelapartment in SO Ferienapartment
  2. Begradigung und Optimierung von Baugrenzen, Überprüfung aller Gehölze, die zum Erhalt festgesetzt sind auf Wertigkeit und Vitalität
  3. Eigentumsrechtliche Teilbarkeit der Flächen innerhalb des Plangebietes- aus Sicht der Verwaltung erst umsetzbar, wenn Bebauung komplett umgesetzt ist, da ansonsten die Anforderungen an einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht gehalten werden können, das Vorhaben würde quasi in viele kleine Vorhaben durch die Teilung geteilt werden

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die hier vorgeschlagenen Punkte beispielsweise im Rahmen einer Arbeitsberatung mit den Investoren abzustimmen bzw. inhaltlich erläutern zu lassen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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