Mitteilungsvorlage - GV Ziero/16/10771

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung am 22. Juli 2015 beauftragte die Gemeindevertretung das Amt, einen Fußgängerüberweg in Zierow an der Bushaltestelle Höhe Schwanenteich beim Landkreis Nordwestmecklenburg zu beantragen.

Dies ist bereits vor einiger Zeit mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Landkreises Nordwestmecklenburg besprochen worden, mit dem Ergebnis, dass ein Zebrastreifen hier nicht genehmigt wird.

 

Es hat am 29. August 2016 erneut ein Außentermin mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg, der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stattgefunden, um nochmal die genauen Gründe zu hinterfragen.

 

Begründet wird die Ablehnung durch die fehlende beidseitige Gehwegführung, die Teil des Anforderungskataloges ist. Die baulichen Voraussetzungen zur Begründung eines Fußgängerüberweges sind nicht gegeben. Zusätzlich sei die Anzahl der Fußgänger sowie die Verkehrsmenge zu gering. Die vorhandene Beschilderung ist laut Straßenverkehrsbehörde ausreichend und erfüllt die Sicherung des Gefahrenbereiches.

Grundlage für diese Entscheidung benennt der zuständige Sachbearbeiter des Landkreises Nordwestmecklenburg die „Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“.

 

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