Beschlussvorlage - GV Ziero/16/10773

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung wurde beauftragt, in Erfahrung zu bringen, ob es grundsätzlich möglich wäre, eine verkehrsberuhigte Zone am Strand / im Strandbereich in Zierow einzurichten.

Dies ist in einem vor Ort Termin mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg am 29. August 2016 geschehen.

 

Daraus hat sich ergeben, dass die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in diesem Bereich grundsätzlich möglich wäre.

Dies würde bedeuten, dass die derzeitige Beschilderung entfernt würde. Die zahlreichen Halteverbotsschilder würden entfernt und durch das Schild „verkehrsberuhigter Bereich“ zu Beginn der Zone ersetzt.

Die Beschilderung verkehrsberuhigter Bereich inkludiert, dass in diesem Bereich nicht außerhalb von als Parkplatz ausgewiesenen Parkmöglichkeiten geparkt werden darf.

Faktisch bedeutet dies, dass die jetzige Beschilderung des Strandbereiches mit der eines verkehrsberuhigten Bereiches durchaus zu vergleichen ist.

 

Der zuständige Mitarbeiter des Landkreises Nordwestmecklenburg gibt zu bedenken, dass vielen Verkehrsteilnehmern erfahrungsgemäß nicht bewusst ist, dass in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht geparkt werden darf.

Demnach hätte eine Veränderung der Beschilderung vermutlich zur Folge, dass vermehrt ungewünscht im Strandbereich geparkt werden würde. Eine kombinierte Beschilderung ist nicht möglich. Dies sollte in die Überlegungen mit einbezogen werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, eine verkehrsberuhigte Zone für den Bereich Strand beim Landkreis Nordwestmecklenburg zu beantragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Geringe finanzielle Auswirkung durch Beschilderung.

 

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