Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10679

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz beabsichtigt, parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Klütz, für den westlichen Teil der Ortslage Goldbeck den Flächennutzungsplan mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zu ändern.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 35 sollen Flächen im westlichen Bereich der Ortslage Goldbeck planungsrechtlich für eine Wohnbebauung und das Wohnen nicht störende Gewerbe vorbereitet werden. Es wird ein Mischgebiet festgesetzt. Der Bebauungsplan Nr. 35 wird im zweistufigen Verfahren aufgestellt. Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 35 sind im wirksamen Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Entsprechend der Zielstellungen des Bebauungsplanes Nr. 35 ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35. Der Bereich der 9. Änderung ist größer als der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 35. Im Bereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sind auch die Flächen, die dem Wohnen dienen und unmittelbar südlich der Dorfstraße liegen (Planungsziel Wohnbaufläche) und der Bereich des Gutshauses (Planungsziel gemischte Baufläche) berücksichtigt. Der Bebauungsplan Nr. 35 berücksichtigt nur den

südöstlichen Teil des Änderungsbereiches der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Für die übrigen Flächen ist es ebenfalls Ziel der Stadt Klütz, dort eine Mischnutzung und im nördlichen Bereich der Flächennutzungsplanänderung eine Wohnnutzung zu erreichen. Die

Flächen innerhalb der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes, die nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 liegen, werden somit ebenfalls als Gemischte Bauflächen bzw. als Wohnbauflächen dargestellt. Langfristig soll der südwestliche Bereich der Ortslage in die Entwicklung der baulich geprägten Ortslage im Osten eingebunden werden. Die Stadt Klütz beabsichtigt damit, Bauflächen für eine spätere Entwicklung zu reservieren. Wesentliches Ziel der Stadt Klütz ist es, in Goldbeck die Nutzung des Gutshauses zu verbessern und

die Wohnbauflächen straßenbegleitend gemäß dem vorgeprägten Bestand zu ergänzen.

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird um Stellungnahme gebeten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Klütz im Zusammenhang mit der Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Klütz für den westlichen Teil der Ortslage Goldbeck weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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