Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10684

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz nimmt die Bebauungsabsichten eines privaten Bauherren zum Anlass, um ihre städtebaulichen Ziele zu verfolgen. Im zentralen Bereich der Ortslage soll auf den Grundstücken zwischen "Rudolf-Breitscheid-Straße" und "Mühlenberg", östlich des "Kohlenstieges", eine bauliche Entwicklung als Wohngebiet planungsrechtlich vorbereitet werden. Dies dient der Festigung der Ortslage Klütz als Wohnstandort.

Die Stadt Klütz hatte bereits in den 90er Jahren das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 für den Kohlenstieg geführt. Das Verfahren ist nicht zum Abschluss gebracht worden.

Das Planungskonzept wird auf der Grundlage der derzeitigen Bestandssituation entwickelt. Innerhalb des Plangeltungsbereiches soll auch das an der Rudolf-Breitscheid-Straße vorhandene denkmalgeschützte Gebäude berücksichtigt werden.

Die Fläche gehört zum Siedlungskörper der Stadt Klütz und der Standort wird im Rahmen der Nachverdichtung beplant.

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, eine Wohnbebauung sowohl straßenbegleitend als auch in der zweiten Reihe zuzulassen. Es besteht das Ziel, eine Nachverdichtung zu ermöglichen. Die Wohnnutzung soll - wie in der näheren Umgebung des Plangebietes vorhanden - gestärkt werden.

Die Nachbargemeinden werden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 13 der Stadt Klütz für den Kohlenstieg weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen werden durch die Planungen der Stadt Klütz nicht berührt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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