Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10676

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat sich aufgrund eines Baubegehrens mit der planungsrechtlichen Vorbereitung von Flächen im Südwesten der Ortslage Goldbeck beschäftigt.

Der Bebauungsplan Nr. 35 wird im „Regelverfahren“ aufgestellt (zweistufiges Aufstellungsverfahren). Es handelt sich gemäß § 30 Abs. 3 BauGB i.V.m § 30 Abs. 1 BauGB um einen

einfachen Bebauungsplan. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB und es besteht die Notwendigkeit des Baugenehmigungsverfahrens.

Das Planungsziel besteht in der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für eine dem Wohnen dienende Bebauung und in der Einbindung bereits vorhandener Bebauung für gewerbliche Nutzung und deren Ergänzung. Die bebaute Ortslage schließt sich nördlich und nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 35 an. Aufgrund der geplanten Nutzungsmischung wird ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO festgesetzt; es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Wohnnutzungen und nicht störendes Gewerbe zuzulassen.

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen als Nachbargemeinde wird um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 35 für den westlichen Teil der Ortslage Goldbeck der Stadt Klütz weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen werden durch die Planungen der Stadt Klütz nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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