Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10701

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Juni gab es eine Vorstellungsrunde des neuen Vertriebsleisters der Fa. E. ON Energie Deutschland GmbH, in der Möglichkeiten der Ersparnisse in der Lieferung von Erdgas besprochen wurden. Daraufhin erfolgte ein Angebot (26.07.2016) zur Erdgaslieferung, welches speziell für die Gemeinde Boltenhagen kalkuliert wurden.

Folgende Konditionen beinhaltet das Angebot:

-          Lieferung ab 01.09.2016 – 31.12.2019

-          Arbeitspreis 2,331 ct/kWh

-          keine Grundgebühren für Zähler

-          Abrechnung erfolgt auf Verbrauchsbasis

 

Es handelt sich hierbei um Ersparnisse zu den derzeitigen Tarifen, die u. a. durch die lange Vertragslaufzeit möglich sind.

Wenn man von dem durchnittlichen Verbrauch des letzten Jahres ausgeht, würden die Ersparnisse für ein Jahr bei ca. 450,00 € liegen. Über die Vertragslaufzeit (09/2016-2019) wäre aus heutiger Sicht ein Ersparnis von ca. 1.500,00 € möglich.

Weitere Vorteile wären u.a.

-          ein zentraler Ansprechpartner

-          Preisgarantie

-          Keine Abnahmeverpflichtung (z.B. bei Grundstücksverkauf o. ä.)

 

Die Bindungsfrist des Angebotes ist sehr kurz gehalten. Dies war bis 05.08.2016. Auf Nachfrage bei E.ON am 11.08.2016 wurde der angebotene Preis von 2,331 ct/kWh nochmals bestätigt und mit einer neuen Bindungsfrist bis zum 26.08.2016 verlängert. Seitens der E.ON Energie Deutschland GmbH ist nach der Bindungsfrist eine Prüfung nötig, ob dieser Preis dann weiter Bestand haben wird. Es wurde jedoch signalisiert das die Preise derzeit stabil sind und man davon ausgehen kann, dass dieser gehalten werden kann.

 

Im Internet ist es möglich einen Vergleich anderer Anbieter für die Verbrauchsmenge auszuwählen.

2 große Unternehmen wurden verglichen und können diese Arbeitspreise lt. Internetrecherche nicht anbieten.

Stadtwerke Wismar: Arbeitspreis 6,37 cent/kWh;

Vattenfall: Arbeitspreis 5,008 cent/kWh)

 

Es wird empfohlen, hier einen Grundsatzbeschluss zufassen, dass auch nach Ablauf der Bindungsfrist einen Vertrag mit der Fa. E.ON Energie Deutschland GmbH geschlossen werden kann, der unter Umständen auch die Preisschwankung von bis zu 10 % (2,5641 ct/kWh) vorsieht.

 

Mit dem Abschluß des Sondervertrages wird automatisch die Kündigung des alten Vertrages (E.ON-Verträge) bewirkt und die Schlußabrechnung erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt, grundsätzlich den Sondervertrag zur Erdgaslieferung bis zu einer Preisschwankung des Arbeitspreises von 10 % (2,5641 ct/kWh) mit der Fa. E.ON Energie Deutschland GmbH für die Gemeinde Damshagen schnellstmöglich abzuschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

PKS: 12/12605/52240000 FW Boltenhagen Ersparnis im Jahr ca. 450 €

 

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Anlagen

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