Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10438

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Geplant ist die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf moderne LED-Technik. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf rund 353.000,00€, davon werden 309.100,00€ durch Fördermittel gedeckt.

Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung erfolgt entweder durch den Einsatz eines Umrüstsatzes, wo es technisch möglich ist, oder durch den Austausch des Leuchtenkopfes. Nun muss festgelegt werden welcher Leuchtenkopftyp genommen werden soll. Dazu stehen drei „Musterleuchtenköpfe“ zur Verfügung, diese wurden zur besseren Veranschaulichung am „Schwarzen Weg“ montiert.

 

Nach Bemusterung der Leuchtenköpfe im Mariannenweg sowie in der Strandpromenade (Höhe Lesehalle), muss die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen den Leuchtenkopftyp für die umzurüstenden Straßenzüge beschließen.

In der Anlage befindet sich eine Aufstellung der umzurüstenden Straßenzüge mit Empfehlung welcher Leuchtenkopftyp für die Umrüstung geeignet ist.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt für die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen des 1. BA´s folgende Leuchtenkopftypen zu verwenden:

 

Typ 1Tarnewitzer Chaussee, Rallenweg/SpielplatzMastaufsatzleuchte hängend,

Typ RETRO, Leipziger Leuchten

 

Typ 3Mariannenweg, Parkplatz Mariannenweg,Mastaufsatzleuchte-Pilzleuchte

Schwarzer WegTyp Eva II, Leipziger Leuchten

 

Typ 5Strandpromenade, Albin Köbis Siedlung,Mastaufsatzleuchte, opale Kugel

Seestraße, Rallenweg, Rabenweg,Typ Otto, Leipziger Leuchten

Schwanenweg

 

Typ 52 Mittelpromenade, BrückenvorplatzMastaufsatzleuchte, opale Kugel

zweiarmig

Typ Otto, Leipziger Leuchten

 

Typ 54 BrückenvorplatzMastaufsatzleuchte, opale Kugel

vierarmig

Typ Otto, Leipziger Leuchten

 

Typ 6Mittelpromenade, SeestraßeMastaufsatzleuchte,

Typ Dieter VI, Leipziger Leuchten

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Umrüstung sind Bestandteil des Haushaltes

 

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Anlagen

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