Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10741

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bereits mehrfach wurde der Zustand des Spielplatzes an der Schule/Ringstraße kritisiert. Der Spielplatz ist bei den Kindern sehr beliebt. Leider sind die Spielgeräte in einem schlechten Zustand bzw. mussten teilweise bereits aus Sicherheitsgründen abgebaut werden. Die Notwendigkeit eines Spielplatzes an dieser Stelle ist unstrittig. In diesem Teil des Ortes wohnen viele Familien mit Kindern. Des Weiteren kann der Spielplatz ebenfalls von den Hortkindern genutzt werden.

 

Die Richtlinie der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) eröffnet die Möglichkeit, für Spielplätze Fördermittel einzuwerben. Die Beantragung muss bis zum 30. Oktober eines Jahres für das Folgejahr erfolgen.

 

Aufgrund der vorherrschenden Witterungsbedingungen bzw. des Seeklimas schlägt die Verwaltung die Verwendung von Spielgeräten aus Metall vor. Ein Gestaltungsvorschlag nebst Kostenschätzung befindet sich in Anlage.

Ein Gestaltungsvorschlag und ein Kostenvoranschlag werden zur Fördermittelbeantragung zwingend benötigt.

 

Des Weiteren bedarf es zur Fördermitteleinwerbung eines grundsätzlichen Beschlusses der Gemeindevertretung zur Durchführung des Vorhabens.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

1)      Das Vorhaben „Neubau eines Spielplatzes an der Schule/Ringstraße“ wird durchgeführt.

2)      Die Finanzierung erfolgt mit Hilfe von Fördermitteln. Für das Vorhaben werden Fördermittel gemäß der Richtlinie der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) beantragt.

3)      Im Haushalt 2017 werden Ausgaben in Höhe von 63.000 EUR und Einnahmen in Höhe von 37.800 EUR veranschlagt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten brutto: 63.000 EUR (58.000 EUR Bau + 5.000 EUR
   Bauüberwachung, TÜV etc.

./. Förderung ILERL (80 %):           50.400 EUR

= verbleibender Eigenanteil Gemeinde: 12.600 EUR

 

 

 

!!! A C H T U N G !!! - Von den Fördermitteln muss das Ostseebad 25 % selbst tragen. Dabei handelt es sich um den nationalen Kofinanzierungsanteil an den Fördermitteln.

25 % von 50.400 EUR sind 12.600 EUR, so dass die „Netto-Förderung“ nur (aber immerhin noch) 37.800 EUR betragen würde.

 

Tatsächlich stellt sich somit die finanzielle Belastung der Gemeinde wie folgt dar:

 

Gesamtkosten Bau- und Baunebenkosten: 63.000 EUR

./. Einnahmen ILERL-Fördermittel (netto):  37.800 EUR

= verbleibender Eigenanteil Gemeinde: 25.200 EUR

 

 

 

 

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