Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10683

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es besteht die Absicht seitens eines Vorhabenträgers in Groß Schwansee eine Hotelanlage in Form eines Gebäude-Ensembles zu errichten. Die Gemeinde Kalkhorst nimmt die privaten Belange zum Anlass, um die planungsrechtliche Vorbereitung der Flächen südwestlich der Ortslage Groß Schwansee nördlich des Weges zum Strand vorzunehmen. Diese Belange

entsprechen auch den städtebaulichen Zielen der Gemeinde Kalkhorst. Es ist notwendig für die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen gemäß der Planungsziele für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen.

Planungsvorstellungen in Form eines städtebaulichen Konzeptes liegen bereits vor. Als wichtiger Bestandteil des Konzeptes soll hier neben der eigentlichen Hotelanlage eine gartenbauliche Nutzung, die ausschließlich zur Selbstversorgung des Hotels dienen soll, angeführt werden.

Groß Schwansee soll zu einem anerkannten Erholungsort entwickelt werden. Der Tourismus wird als wichtiger Wirtschaftsbereich mit der vorliegenden Planung gestärkt. Die Fläche liegt im Vorbehaltsgebiet Tourismus (LEP 2005) und im Tourismusschwerpunktraum (RREP WM 2011). Als überlagernde Darstellung (LEP 2005 und RREP WM 2011) ist das Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft zu benennen. Die Gemeinde gibt der touristischen Nutzung den Vorrang in Angrenzung an die Ortsrandlage. Das LEP wird derzeit überarbeitet. Im Laufe des Planverfahrens ist bei Gültigkeit auf das dann gültige LEP 2016 abzustellen.

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt zur 8. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Kalkhorst im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 für einen Teilbereich südwestlich der Ortslage Groß Schwansee nördlich des Weges zum Strand. Wahrzunehmende nachbarschaftliche Belange werden durch die Planung der Gemeinde Kalkhorst nicht berührt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

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