Beschlussvorlage - GV Hokir/16/10722

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der vorangegangenen Bauausschusssitzung hat der Bürgermeister die Beschwerde eines Anwohners in der Ortslage Gramkow eingebracht. Der Einwohner besteht darauf, dass die Entwässerung des Niederschlagswassers aus dem öffentlichen Straßenraum neu geordnet wird und nicht mehr in seinen privaten Teich erfolgen soll.  Zu diesem Punkt gab es zahlreiche Ortsbegehungen mit dem betroffenen Einwohner, der Ausschussvorsitzenden, dem Bürgermeister, dem Amtsmitarbeiter, dem Straßenmeister für die K44, dem Umweltamt und dem Wasser- und Bodenverband. Da der Niederschlagszulauf aus der Landesstraße einen erheblichen Teil des Problems ausmacht, wurden mögliche Lösungen Eine notwendige Änderung der Situation ist allen Beteiligten bewusst.

 

Es gibt drei Lösungsansätze::

Große Lösung: Im Zuge des Radwegebaues wird die Entwässerung neu geregelt. Dazu würden tendentiell Randborde und Einleitpunkten geschaffen. Aufgrund der abschüssigen Lage des Anschlusses der Dorfstraße ist eine Linienentwässerung aus Sicherheitsbedenken scheinbar nicht möglich. Jedoch ist dazu der Trassenverlauf auf der „falschen“ Straßenseite und die Planung ist auch bereits mit der Gemeinde grob abgestimmt.

 

Mittlere Lösung: Einbau einer Entwässerungsmöglichkeit im Bereich der Einbindung der Dorfstraße unter Beachtung der Sicherheitsaspekte; stellt keine Unterhaltungsmaßnahme nach Aussage des Straßenmeisters dar und müsste mit dem Landkreis (vermutlich) umfangreich abgestimmt werden.

 

Effektivste Lösung (schnellste und praktikabelste): Einbau einer Linienentwässerung vor dem Grundstück des betroffenen Einwohners. Ein ggf. Kostenbeteiligung der Straßenmeisterei sollte geprüft werden.

 

Zu den drei Varianten kommen weitere Arbeiten hinzu, um den früheren Trassenverlauf parallel zur Straße wieder herzustellen und die gesamte Entwässerung zu ordnen:

- Nacharbeit der Banketten,

- Herstellung eines Einlaufes am tiefsten Punkt der Dorfstraße,

- Durchörterung der Dorfstraße und Rohrverlegung in nichtoffener Bauweise,

- im Bereich der Bushaltestelle bis zum offenen Graben Rohrverlegung in offener oder geschlossener Bauweise,

- Wiederherstellung des straßenbegleitenden Grabens und

- Einleitung in die Vorflut Gewässer II Ordnung.

 

Für alle Maßnahmen muß die wasserrechtliche Erlaubnis/Einleitgenehmigung des Niederschlagswassers beim Landkreis angepaßt werden. Zur Dokumentation des Bescheides hat das Umweltamt und der Wasser- und Bodenverband angeregt, alle vorhandenen und künftigen Einleitungen zu erfassen.

 

Gesamte Länge etwa 240 m

Geschätzter Kostenaufwand grabenlose Verlegung mit Start und Zielgrube und Zwischengrube, Schächte einbinden ca. 120 m x 120 Euro

Gräben nachprofilieren 120 x 40 Euro

Seitlicher Einlauf Dorfstraße ca. 1000 Euro

Entwässerungsrinne LKW befahrbar ca. 6 m x 300 Euro

Gesamtaufwand geschätzt 25 000 Euro  zzgl. ggf. Planungsaufwand für die Erteilung der Wasserrechtlichen Erlaubnis/Einleitgenehmigung

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Neuordnung der Niederschlagsentwässerung am Knotenpunkt Dorfstraße/K44. Es wird eine Kostenbeteiligung mit der Straßenmeisterei als angestrebt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Geschätzt 30.000 Euro Bauleistung und Planungsaufwand

 

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Anlagen

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