Beschlussvorlage - GV Hokir/16/10721

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wurde der Bauantrag für die Aufstellung eines mobilen Antennenträgers (2. Maste) für Telekommunikation, mit einer zeitlichen Befristung gestellt, da das Seezeichen einschl. der notwendigen Erschließung instandgesetzt und erneuert werden muss. Der Pachtvertrag war bereits in der vorangegangenen Sitzung eine eigenständige Vorlage.  Zur Sicherstellung der Mobilfunkversorgung im Bereich Hohenkirchen ist demzufolge eine Ersatzlösung zu schaffen. Der mobile Mastwagen ist nur als Übergangslösung geplant und  beschränkt (etwa sechs Monate). Als Antennenträger für die Aufnahme der Mobilfunksende- und -empfangsantennen dient ein mobiler Mastwagen, mit einer deutlich überragenden Höhe und von Empfangsanlagen in unterschiedlicher Höhe und Ausführungen. Das Vorhaben befindet sich nicht innerhalb eines im zusammenhängend bebauten Ortsteil; jedoch im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und wird planungsrechtlich nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) beurteilt. Nach § 35 Abs. 1 BauGB sind im Außenbereich nur Vorhaben zulässig, die einem landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Nach § 35 BauGB Abs.2 sind Sonstige Vorhaben im Einzelfall zulässig, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Die Lage im B-Plan Gebiet erfordert zusätzlich eine zeitlich befristetet Befreiung von den Forderungen des B-Plane. Diese Befreiung wird nach Rücksprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde max. 12 Monate gewährt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt dem Bürgermeister der Gemeinde Hohenkirchen, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB und §31 BauGB (Befreiungen) in Verbindung mit §36 BauGB zur Aufstellung eines mobilen Antennenträgers für Telekommunikation, Flurstück 17/1, Flur 2, Gemarkung Hohen Wieschendorf, herzustellen.

Das Ersuchen nach § 145 BauGB und nach § 173 BauGB entfällt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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Anlagen

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