Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10639

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die letztmalig durchgeführte Hauptprüfung der Brücken und Durchlässe der Stadt Klütz erfolgte 2014, hier wurde festgestellt das sich an der Brücke 1 (Tarnewitzerhagen-Oberhof, über den Tarnewitzer Bach) sowie die Brücke 9 (an den „Torfmoorwiesen“, über den Klützer Bach) eine Vielzahl von Schäden befinden, die die Standsicherheit, die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit des Bauwerks beeinträchtigen. Die Brückenbauwerke wurden beide mit der Zustands Note 3,8 eingestuft, das bedeutet es liegt ein ungenügender Bauwerkszustand vor. Eine umgehende Instandsetzung bzw. Erneuerung ist erforderlich.

Die IBD Ingenieurgesellschaft mbH, aus Raben Steinfeld, erhielt von der Stadt Klütz den Auftrag Instandsetzungskonzepte für die vorgenannten Brücken zu erarbeiten.

Die Ergebnisse der Konzepte befinden sich in der Anlage.

Von Seiten der Stadt Klütz ist nunmehr eine Entscheidung zu treffen, welche Variante bevorzugt ausgeführt werden soll. Die einzelnen Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen werden in der Bauausschussitzung am 14.07.2016 ausführlich durch die IBD Ingenieurgesellschaft mbH vorgestellt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt folgendes:

Brücke Nr. 1:

Hier kommt Variante … zur Ausführung.

 

Brücke Nr. 9:

Hier kommt Variante … zur Ausführung.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen für die Brücken 1 und 9 sowie die Durchlässe können noch nicht benannt werden

Die Kosten sind Bestandteil des Haushaltes 2016

54101- 52338000 – 100.000,00€

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Anlagen

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