Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10650

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünschnittannahmestelle der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 30.07.2015 wurde festgelegt, dass die Annahmestelle jährlich von April bis November betrieben wird.

 

Aufgrund von fehlenden Informationen zu eingeschränkten Annahmezeiten und Anbringung  eines zeitlich uneingeschränkten Hinweisschildes, ist die Kurverwaltung davon ausgegangen, dass die Annahme ganzjährig zu erfolgen hat.

 

Für den Monat Dezember 2015 wurden der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen 50 % der angefallenen Kosten für die Grünschnittannahme in Rechnung gestellt, die noch offen sind.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließt die anteiligen Kosten der Grünschnittannahme außerhalb der in der Satzung festgelegten Zeiten für den Monat               Dezember 2015 in Höhe von 1.350,17 EURO zu übernehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Unter dem Produkt 525.310.00 und der Auftragsnummer 551.01 stehen noch              6.013,29 EURO zur Verfügung stehen.

 

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