Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10506

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer 9 des Kommunalprüfungsgesetzes MV hat eine örtliche Prüfung mindestens ein Zehntel der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres zu umfassen. Durch die Verwaltung wurde für das Haushaltsjahr 2015 die anliegende Aufstellung über Auftragsvergaben vorgelegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde gebeten, die örtliche Prüfung vorzunehmen und die Gemeindevertretung über das Ergebnis zu informieren.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, das mündlich vom Rechnungsprüfungsausschuss erklärte Ergebnis zur Prüfung der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres 2015 zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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