Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10497

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz beteiligt die Nachbargemeinden an ihrer Bauleitplanung. Im Zuge der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Klütz „Strand an der Wohlenberger Wiek“ muss der Flächennutzungsplan der Stadt Klüt geändert werden.

Die Planungsziele der Stadt Klütz gehen dahin, die Versorgungs- und Infrastrukturbereiche südlich der Landesstraße zu verbessern. Eine Konzentrationswirkung an den Standorten für die Versorgung und Infrastruktur ist vorgesehen.

Mit der vorbereitenden Bauleitplanung sollen die Voraussetzungen für die Umsetzung und planungsrechtliche Sicherung der Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Klütz, der in Aufstellung ist, geschaffen werden. Die Zielsetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden im nachfolgenden dargestellt:

Festsetzung der sonstigen Sondergebiete für Versorgung und Infrastruktur unter Berück- sichtigung der Vorgaben des Flächennutzungsplanes,

Regelung der Lage von Parkplätzen,

Punkturelle Standpunkte für Versorgung und Infrastruktur zur dauerhaften Nutzung,

Regelung der Versorgungsinfrastruktur,

Regelung und Zuordnung der Strandzugänge,

Beachtung der Belange von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und Sicherheit insbesondere für die Strandbesucher,

Gliederung des Strandes in intensive und weniger intensive Bereiche,

Überprüfung der Zielsetzungen aus naturschutzfachlicher Sicht.

 

Die Gemeinde wird um Stellungnahme gebeten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz im Zusammenhang mit der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Klütz „Strand an der Wohlenberger Wiek“ – Regelung der Infrastruktur weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen werden durch diese Planung nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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