Beschlussvorlage - GV Damsh/16/10613

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bauhof des Amtes Klützer Winkel hat zum 31.03.2016 seine Tätigkeit eingestellt. Die bisher durch diesen realisierten Aufgaben wurden zunächst für den Zeitraum von 2 Jahren fremd vergeben. Die vorhandenen Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Ausstattungen usw. (nachfolgend Ausstattungsgegenstände genannt) stehen auf dem Bauhofsgelände. Es wird eine geordnete Beräumung des Geländes und Verwertung der Ausstattungsgegenstände angestrebt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Auseinandersetzung über die vorhandene Ausstattung (weitere Verwendung durch die Stadt Klütz bzw. die Gemeinde Damshagen)

Die Stadt Klütz und die Gemeinde Damshagen haben Bedarf an vorhandenen Ausstattungsgegenständen angemeldet, welche sie weiterhin nutzen und in ihr Eigentum überführt haben möchten. Hierzu wird zur Sitzung des Hauptausschusses eine Übersicht (Anlage) übergeben. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, die in der Anlage aufgeführten Ausstattungsgegenstände in ihr Eigentum zu übernehmen bzw. der Eigentumsübertragung an die Stadt Klütz zuzustimmen.

Frage: Wertausgleich?

  1.      Verwertung der Maschinen und Fahrzeuge

Soweit Maschinen und Fahrzeuge nicht von der Stadt Klütz bzw. der Gemeinde Damshagen übernommen oder für eine evl. künftige Nutzung zurückgehalten werden sollen, sind diese steuerlich, zulassungs- und versicherungsmäßig abzumelden und der VEBG GmbH (Verwertungsunternehmen des Bundes) zur Veräußerung anzubieten.

  1.      Vorbereitung der Beräumung des Gebäudes und des Bauhofsgeländes

Durch den Amtsausschuss wurde die befristete (bis zu 3 Monaten) Einstellung eines „Probebeschäftigten“ für Aufräumarbeiten auf dem Bauhof beschlossen. Dieser soll zunächst „Brauchbares“ und „Unbrauchbares“ voneinander trennen, aufräumen, sortieren und umlagern sowie Verwaltungstätigkeiten für die unter Pkt. 2 beschriebenen Aufgaben (Abmeldungen, Fotodokumentation, Antragsstellungen usw.) durchführen. „Unbrauchbares“ ist nach Sichtung durch die Bürgermeister / Bauausschussvorsitzenden einer Vernichtung zuzuführen.

  1. Verwertung sonstiger Ausstattungsgegenstände

„Brauchbare“ Ausstattungsgegenstände - soweit diese nicht für eine evl. künftige Nutzung zurückgehalten werden sollen - sind in geeigneter Weise (z.B. Versteigerung) zur Veräußerung anzubieten.

  1.      Erlöse aus der Verwertung

Die Erlöse aus der Verwertung der Ausstattungsgegenstände sind zunächst auf einem Verwahrkonto des Amtes Klützer Winkel anzusammeln und nachzuweisen. Erforderliche Aufwendungen (z.B. Containerbereitstellung zur Entsorgung, u.ä.) werden hieraus gedeckt. Über eine anteilige Aufteilung des Restbestandes der Erlöse an die Stadt Klütz und die Gemeinde Damshagen wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entschieden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Aufwendungen und Erlöse (in bisher nicht benennbarer Größenordnung)

 

 

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