Mitteilungsvorlage - SV Klütz/16/10625

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Wie bekannt, gibt es zwischen der Stadt Klütz und dem Straßenbauamt eine Vereinbarung zum Kreisel an der katholischen Kirche. Grundsätzlich ist es so, dass die Planungshoheit beim Straßenbauamt liegt. Die Kosten werden vom Straßenbauamt getragen. Nach Fertigstellung wird die anschließende Pflege in die Obhut der Stadt gegeben.

 

Am 23.05.2016 hat die Stadt beschlossen, dem Straßenbauamt den von Klütz favorisierten Bepflanzungsvorschlag zu unterbreiten. Dies ist zwischenzeitlich geschehen. Eine Entscheidung des Straßenbauamtes steht noch aus.

 

Das Straßenbauamt schlägt vor, in die bestehende Vereinbarung die Gestaltung des Walls zu integrieren. Für die Gestaltung würde das Straßenbauamt die Kosten tragen, wobei die Höhe der Kosten noch nicht festgelegt ist. Die Planung und Umsetzung der Gestaltung des Walls würden in die Hand der Stadt Klütz übergeben werden. Sowohl die Höhe der Kosten (maximales Budget) als auch die Zuständigkeiten der Stadt Klütz muss das Straßenbauamt noch intern klären. Eine Entscheidung steht noch aus.

 

 

 

 

 

neuer Sachverhalt:

Bezüglich der Gestaltung des Kreisels hat das Straßenbauamt noch keine Entscheidung getroffen.

Bezüglich der Gestaltung des Lärmschutzwalls teilte das Straßenbauamt mit Mail vom 09.08.2016 folgendes mit:

„Bitte übermitteln Sie uns für die Pflanzplanung eine Liste  der gewünschten Gehölze für den Landschaftswall. Bitte bedenken Sie dabei, dass es Gehölze sein müssen, die zum einen pflegeleicht (für die Unterhaltung) und zum anderen mit den eher armen und schwierigen Bodenverhältnissen klar kommen müssen, die solche Aufschüttungsstandorte kennzeichnen.

 

Da es dazu einer Planung bedarf, ist die Beauftragung eines Landschaftsplaners erforderlich

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