Mitteilungsvorlage - SV Klütz/16/10618

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Verwaltung wurde auf Grundlage der Beschlussfassung der Stadtvertretersitzung der Stadt Klütz vom 23.11.2015 und der Zuarbeit des Ing. Büro Mahnel, ein Antrag auf Durchführung von Maßnahmen am Strand Wohlenberger Wiek gestellt.

Zur Absprache weiterer Maßnahmen hat am 18.02.2016; untere Naturschutzbehörde LK NWM Herrn Höpel ein Gespräch stattgefunden.

Der Landkreis forderte eine Konkretisierung des Antrages unter Berücksichtigung des Vogelschutz- und FFH Gebietes. Dieser Forderung ist  die Verwaltung mit Nachtrag zum Antrag vom 24.02.2016 nachgekommen.

Mit Email vom 15.April 2016 wurde die Verwaltung durch die untere Naturschutzbehörde aufgefordert, die Eingriffs- Ausgleichbilanzierung zu überarbeiten und erneut vorzulegen.

Durch Ing. Büro Mahnel wurde die Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung wie gefordert überarbeitet und an die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg weiter geleitet.

 Zwischenzeitlich ist der in der Anlage befindliche Bescheid des Landkreises eingegangen.

Die Genehmigung für die Umnutzung des Strandes ist unter Auflagen erteilt worden. 

 

 

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Anlagen

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