Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10559

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach einjährigem Betrieb der neuen Kindertagesstätte „Klützer Schloßspatzen“ hat der DRK Kreisverband Grevesmühlen, Träger der Kindertagesstätte „Klützer Schloßspatzen“,den Antrag auf Entgeltverhandlung beim Landkreis Nordwestmecklenburg gestellt. Aus diesem Grund fand am 20. Juni 2016 beim Landkreis Nordwestmecklenburg die Entgeltverhandlung für die Kindertagesstätte „Klützer Schloßspatzen“ statt. Der DRK Kreisverband und der Landkreis Nordwestmecklenburg haben hier die Entgelte für die Kindertagesstätte „Klützer Schloßspatzen“ ab dem 1. Juli 2016 verhandelt. Eine Entgeltverhandlung für die Kindertagesstätte „Klützer Schloßspatzen“ fand letztmalig am 27. April 2015 statt.

 

Gemäß § 20 Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V) muss die Stadt Klütz mindestens 50 % von den nach Abzug der Landes- und Kreismittel verbleibenden Kosten pro Platz als Gemeindewohnsitzanteil übernehmen. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz kann den Beschluss zur Übernahme der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile bei einer 50%igen Beteiligung nicht ablehnen. Eine Beschlussfassung ist nur deshalb notwendig, um die Rundungsdifferenzen, die die Stadt Klütz übernimmt, festzulegen.

 

Die Entgelte ab dem 1. Juli 2016 stellen sich wie folgt dar:

 

Betreuungsart

Platzkosten

Förderung Land/Landkreis

Gemeindeanteil

Elternanteil

abzgl. Zuschuss für Krippe = Elternanteil

Krippe ganztags

1.009,44

267,00

371,22

371,22

271,22

Krippe

Teilzeit

703,36

155,00

274,18

274,18

214,18

Krippe halbtags

550,33

96,00

227,17

227,16

187,16

Kindergarten ganztags

535,60

136,00

199,80

199,80

 

Kindergarten Teilzeit

389,72

77,00

156,36

156,36

 

Kindergarten halbtags

316,80

44,00

136,40

136,40

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, auf der Grundlage der durch den Landkreis Nordwestmecklenburg und dem DRK Kreisverband NWM verhandelten Platzkosten die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile gemäß der gesetzlichen 50 %-Regelung mit Wirkung ab dem 1. Juli 2016 für die Kindertagesstätte „Klützer Schloßspatzen“ wie folgt festzulegen:

 

Betreuungsart

Platzkosten

Förderung Land/Landkreis

Gemeindeanteil

Elternanteil

abzgl. Zuschuss für Krippe = Elternanteil

Krippe ganztags

1.009,44

267,00

371,22

371,22

271,22

Krippe

Teilzeit

703,36

155,00

274,18

274,18

214,18

Krippe halbtags

550,33

96,00

227,17

227,16

187,16

Kindergarten ganztags

535,60

136,00

199,80

199,80

 

Kindergarten Teilzeit

389,72

77,00

156,36

156,36

 

Kindergarten halbtags

316,80

44,00

136,40

136,40

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindliche Mehrkosten pro Platz und Monat:

Krippe: GT – 31,48 €, TZ –22,78 €, HT – 18,45 €

Kiga: GT – 23,29 €, TZ – 15,84 €, H T – 12,13 €

 

 

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