Beschlussvorlage - GV Damsh/16/10584

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Damshagen beabsichtigt den Ortskernbereich der Ortslage Stellshagen zu ergänzen und planungsrechtlich zu regeln. Der Aufstellungsbeschluss durch die Gemeindevertretung wurde auf der Sitzung am 08.05.2014 gefasst. Die Zielsetzungen für den Bereich des ehemaligen Kuhstalles sollen formuliert und die Arten der Nutzung unter dem Gesichtspunkt der derzeitigen Entwicklung des Fremdenverkehrs überprüft und angepasst werden. Anforderungen an naturschutzfachliche Belange werden überprüft. Darüber hinaus sollen Wohnkapazitäten für den Hauptort Damshagen, die sich durch die Zielsetzungen des Fremdenverkehrs im Ortszentrum von Stellshagen ergeben, gesichert werden.

 

Der Plangeltungsbereich gemäß Aufstellungsbeschluss wurde wie folgt begrenzt:

-          im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-          im Osten durch   den   Geltungsbereich   des B-Planes Nr. 4 

der Gemeinde Damshagen bzw. die zugehörigen Änderungen (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4) für das „Gutshotel Stellshagen“ und Flächen für die Landwirtschaft,

-          im Süden durch Flächen für die Landwirtschaft,

-          im Westendurch bebaute Grundstücke.

 

Für den Bereich wurden die Planungsziele entsprechend überprüft und formuliert. Es ergibt sich als Zielsetzung innerhalb des Bereiches die Festsetzung eines Gebietes nach § 11 Abs. 2 BauNVO als Gebiet für Fremdenbeherbergung zu entwickeln. Es soll der ortstypische Gebietscharakter gesichert werden. Die städtebaulichen Strukturen sollen unter Berücksichtigung der vorhandenen positiven Entwicklung gesichert werden und weiterentwickelt werden. Es ist eine differenzierte und grundstücksbezogene Festsetzung zu den verschiedenen Arten der beabsichtigten Nutzung unter Berücksichtigung des Bestandes und der zukünftigen Entwicklung vorzusehen. Die Sicherung von Fremdenverkehrsstrukturen innerhalb des Bereiches mit zugehörigem Infrastrukturangebot ist beabsichtigt und vorgesehen.

Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich derzeit gemischte Bauflächen dar. In einem Teilbereich, im Osten des Änderungsbereiches, in dem auch Parkplätze bzw. Stellplätze vorgesehen sind, sind Flächen für die Landwirtschaft im Plangeltungsbereich berücksichtigt und beachtet.

Unter Berücksichtigung, dass sowohl Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen, Dauerwohnungen und Infrastruktureinrichtungen entwickelt werden sollen, ist beabsichtigt, ein Gebiet nach § 11 Abs. 2 BauGB als Gebiet für die Fremdenbeherbergung festzusetzen. Der Nutzungskatalog wird entsprechend den Anforderungen beachtet. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes soll dies entsprechend umgesetzt und berücksichtigt werden. Die Flächen für den ruhenden Verkehr werden als Parkplatz berücksichtigt.

 

Die Nutzungsbereiche sind auf der Übersicht entsprechend gekennzeichnet.

-          Bereich A: Neubau von Wohnungen für Dauerbewohner.

-          Bereich B:Neubau von Wohnungen für Mitarbeiter.

-          Bereich C:Neubau eines Multifunktionsgebäudes für Gastronomie, Wellness, Gesundheit, Gewerbe (Werkstätten) und Beherbergung.

-          Bereich D: Bereich des Bestandes und mit Neubauabsichten für Gästeapartments.

-          Bereich E:

  • Neubau eines Lager- und Servicegebäudes für Hotel und Lieferanten.
  • Neubau von PKW-Stelllätzen für Mitarbeiter und Gäste (Parkplätze).
  • Beseitigung des wilden Parkens im Ortszentrum.

-          Bereich F ehemaliger Kuhstall Teich und Außenanlagen:

  • Teich: parkartige Gestaltung und Berücksichtigung des Holzsteges bzw. Bootssteges.
  • Dorfplatz:Umgestaltung der Außenanlagen durch Pflasterflächen, Bepflanzungen, Aufenthaltsbereiche, Kunst im Außenbereich, Pergolen und Sitzmöglichkeiten und Beachtung eines öffentlichen Raumes.

 

Im Zusammenhang mit der weiteren Bearbeitung in Stellshagen ist auch beabsichtigt, die Flächen des bisherigen Parkplatzes im Bebauungsplan Nr. 4 zurückzunehmen. Dies erfolgt in einem gesonderten selbständigen Verfahren.

 

Der Flächennutzungsplan ist nach Abstimmung entsprechend im Parallelverfahren zu ändern.  

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen billigt die vorgelegten Vorentwürfe der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Damshagen für den Ortskernbereich der Ortslage Stellshagen.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit sind frühzeitig zu beteiligen (nach § 4 Abs. 1 BauGB und nach § 3 Abs. 1 BauGB).
  3. Die Planungsabsichten sind mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
  4. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Wird vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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