Beschlussvorlage - GV Damsh/16/10508

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 02.06.2015 ist die neue Richtlinie für die Förderung der lokalen Entwicklung LEADER (LEADER-RL M-V) für die Förderperiode 2014 bis 2020 in Kraft getreten.

Laut Aussage des Landkreises ist eine Förderung dieser Maßnahme nach der LEADER-RL M-V vorstellbar.

Eine entsprechende Projektskizze inkl. Vorhabenbeschreibung und Kostenschätzung wird beim Landkreis eingereicht.

 

Die Förderquote nach der LEADER-RL beträgt 90 %. Allerdings ist es so, dass 10 % der Fördersumme, die Gemeinde selbst tragen muss.

 

Eine Finanzhilfe aus dem Kofinanzierungsprogramm des Landes für den verbleibenden Eigenanteil ist nicht möglich, da die Mindestantragssumme von 10.000,00 € nicht vorliegt.

 

Eine Fördervoraussetzung der neuen LEADER-RL ist die Fassung eines Grundsatzbeschlusses über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahme.

 

Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

 

1.  Das Beschilderungskonzept wird umgesetzt.

2.  Fördermittel sollen eingeworben werden. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

ca. 36.000 EURO im Haushalt 2017 einplanen. 

 

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Anlagen

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