Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10521

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ kann durch die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen nicht verändert werden. Das Ergebnis ist so festzustellen, wie der Prüfbericht ihn ausweist. Der Prüfbericht kann im Übrigen im vollen Umfang eingesehen werden. Er ist in einem Abschlussgespräch unter Beteiligung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg, der Bürgermeister und seine Stellvertreter, Mitgliedern des Kurbetriebs-, Rechnungsprüfungsausschusses, einigen Gemeindevertretern, der Abschlussprüfer und des Steuerberaters des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ am 01.12.2015 umfassend beraten worden. Einwände von nicht Anwesenden hat es nicht gegeben.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Der Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ wird in der Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2014 festgestellt.

 

  1. Trotz ungünstigere Witterungsbedingungen stieg die Anzahl der Gästezahlen um ca. 1 % auf 251.211. Bei den Übernachtungen war ein leichter Anstieg um 35.524 auf 1.537.411 bei einer nahezu unveränderten durchschnittlichen Verweildauer von 6,1 Tagen zu verzeichnen. Der generelle Trend zu kürzeren Urlauben besteht unverändert. Bei um TEUR 72 auf TEUR 2.381  gestiegenen Umsatzerlösen wurde ein Jahresergebnis von TEUR 27 erzielt. (Der Wirtschaftsplan für das     Jahr 2014 sah einen Gewinn von TEUR 2 vor.) Die Finanzierung der Geschäftstätigkeit erfolgt weiterhin aus eigenen Mitteln. Der Eigenbetrieb „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ verfügt über eine unverändert gut Eigenkapitalausstattung.

 

  1. Die Freigabe des Prüfberichtes durch den Landesrechnungshof Mecklenburg Vorpommern erfolgte mit Schreiben vom 03.05.2016.

 

  1. Der Bestätigungsvermerk über die Abschlussprüfung durch die BDO AG, der Beschluss über die Feststellung und die beschlossene Behandlung unter Angabe des Jahresergebnisses ist öffentlich bekannt zu machen. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an 7 Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.

 

  1. Entlastung der Kurdirektorin des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad

Boltenhagen“.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-          keine

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...