Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10495

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Jobcenter des Landkreises Nordwestmecklenburg fördert in sog. „Probebeschäftigungen“ zu 100% Lohn- und Lohnnebenkosten für ALG-II-Empfänger in Vollzeit für einen maximalen Zeitraum von bis zu 3 Monaten. Es besteht keine Nachbeschäftigungsverpflichtung für die eingestellten ALG-II-Empfänger; es bestehen darüber hinaus keinerlei Beschränkungen in Bezug auf die zu erfüllenden Arbeitsaufgaben.

 

Es ist vorgesehen, 2 Mitarbeiter einzustellen; Einsatzbereiche sollen der Bauhof und die Kurverwaltung des Ostseebades Boltenhagen sein.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, 2 Mitarbeiter im Rahmen der Probebeschäftigung“ einzustellen, sofern das Jobcenter des Landkreises Nordwestmecklenburg vollständig sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten für die Beschäftigungsverhältnisse übernimmt. Die Probebeschäftigten sollen im Bauhof und in der Kurverwaltung des Ostseebades Boltenhagen eingesetzt werden. Die Entlohnung erfolgt nach TVöD.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-          100%ige Lohnkostenerstattung

-          Aufwand in der Betreuung/Anleitung der Mitarbeiter, Sachkostenbenutzung

 

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