Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10495
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Einstellung von 2 Mitarbeitern im Rahmen von Probebeschäftigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Ilona Weck
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau Weck
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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09.06.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Jobcenter des Landkreises Nordwestmecklenburg fördert in sog. „Probebeschäftigungen“ zu 100% Lohn- und Lohnnebenkosten für ALG-II-Empfänger in Vollzeit für einen maximalen Zeitraum von bis zu 3 Monaten. Es besteht keine Nachbeschäftigungsverpflichtung für die eingestellten ALG-II-Empfänger; es bestehen darüber hinaus keinerlei Beschränkungen in Bezug auf die zu erfüllenden Arbeitsaufgaben.
Es ist vorgesehen, 2 Mitarbeiter einzustellen; Einsatzbereiche sollen der Bauhof und die Kurverwaltung des Ostseebades Boltenhagen sein.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, 2 Mitarbeiter im Rahmen der „Probebeschäftigung“ einzustellen, sofern das Jobcenter des Landkreises Nordwestmecklenburg vollständig sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten für die Beschäftigungsverhältnisse übernimmt. Die Probebeschäftigten sollen im Bauhof und in der Kurverwaltung des Ostseebades Boltenhagen eingesetzt werden. Die Entlohnung erfolgt nach TVöD.