Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10389

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen verfügt derzeit über keine Satzung, die die Sondernutzung sowie deren Gebühren regelt.

Das Haushaltssicherungskonzept sieht vor, eine solche Satzung einzuführen.

Damit könnte beispielsweise die Plakatierung zu Werbezwecken der Gemeinde als Einnahmequelle dienen. Bislang können keinerlei Gebühren erhoben werden, da es an der rechtlichen Grundlage mangelt. Diese würde außerdem klar regeln, welche Tatbestände einer Erlaubnis bedürfen, sowie deren Gebührenhöhe festsetzen.

 

 

Beschlussempfehlung des Hauptausschusses aus der Sitzung am 9. Mai 2016:

Die Regelungen in § 4 müssen nicht durch diese Satzung geregelt werden, da bereits

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen“.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Zusätzliche Einnahmen durch Sondernutzung in Höhe von ca. 2.000 Euro / Jahr

 

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Anlagen

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