Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10387

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Kann der Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden.

 

Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen für die Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Haushaltsjahr 2016 wurden durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde mit der Auflage erteilt, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet § 43 Abs. 7 und Abs. 8 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

 

Danach wird das Haushaltssicherungskonzept von der Gemeindevertretung beschlossen. Es ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben. Die Fortschreibung ist bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ebenfalls von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

Die Verwaltung hat einen 1. Entwurf der Fortschreibung eines Haushaltssicherungskonzeptes ausgearbeitet. Darin wurde eine Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen aufgezeigt, die man als Konsolidierungsmaßnahme in Betracht ziehen könnte. Die vorgeschlagenen Maßnahmen (siehe Anlage 1a) muss nunmehr im Hauptausschuss beraten werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2016 und die Finanzplanjahre 2017-2019.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage zum Haushaltssicherungskonzept

 

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