Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10382

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat bisher keine Rechtsgrundlage in Form einer Satzung über die Gebührenerhebung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen. Nunmehr hat das Amt Klützer Winkel eine Gebührensatzung angefertigt und kalkuliert. Das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sieht vor, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten der Einrichtung als Grundlage für die Gebührenbemessung herangezogen werden, und orientiert sich damit an der für die Bemessung von Benutzungsgebühren geltenden Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes. Neu ist hier die Berechnungsgrundlage für Vorhaltekosten. Nach derzeitiger Praxis werden die Vorhaltekosten für beispielsweise Feuerwehrfahrzeuge, -gebäude und –geräte aber auch Ausbildungs- und Verwaltungskosten teilweise anhand der jährlichen Einsatzstunden berechnet. Dies entspricht nicht der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern (vgl. OVG – Urteil vom 30.11.2011, Az: 1 L 93/08), welches damit argumentiert, dass die Gemeinde verpflichtet ist, die Feuerwehr rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr bereitzuhalten. Deshalb können nach Auffassung des Gerichtes die Vorhaltekosten nur anhand der Ganzjahresstunden (365 Tage X 24 Stunden = 8.760 Stunden) ermittelt werden. Diese Lösung führt jedoch in der Praxis zu ungerechtfertigt niedrigen Vorhaltekosten je Stunde, die im Bereich von Beträgen unter 10 EURO für ein Löschfahrzeug liegen können. Es ist daher ein Berechnungsmodus aufgenommen, der den Gemeinden einerseits ermöglicht, die Vorhaltekosten zumindest teilweise zu decken, zum anderen aber den kostenersatzpflichtigen Bürger nicht überfordert. Als Berechnungsgrundlage soll deshalb die Nutzungszeit im gewerblichen Bereich herangezogen werden; die sogenannte Handwerkerlösung geht von ca. 2.000 Jahresstunden (50 Wochen zu je 40 Stunden) aus. Diese Möglichkeit hat das Oberverwaltungsgericht in seinem oben genannten Urteil ausdrücklich nicht ausgeschlossen und wurde somit auch in der beiliegenden Kalkulation zur Anwendung gebracht.

 

 

Mitteilung zu den Fragen aus der Sitzung des Hauptausschusses am 9. Mai 2016:

 

  1. Werden zusätzliche Personalkosten erhoben? Nein.
  2. Gibt es Erfahrungswerte von anderen Gemeinden und haben diese ebenfalls eine solche Satzung? In anderen Gemeinen bestehen gleichartige Satzungen, die zurzeit überarbeitet und neu kalkuliert. Somit liegen keine Erfahrungswerte vor.
  3. Was passiert, wenn eine andere Feuerwehr ebenfalls zum Einsatz als Unterstützung gerufen wird, wird hier eine zweite Rechnung an die Personen gestellt? Jede Gemeinde rechnet die Gebühren einzeln gegenüber dem Gebührenschuldner ab.

 

Neuer Sachverhalt:

 

Bei der Überprüfung der Kalkulation zur Satzung über die Gebührenerhebung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, ist festgestellt worden, dass durch einen Fehler in der für die Berechnung verwendeten Excel-Tabelle ein Fehler aufgetreten ist. Durch diesen Fehler wurden somit die Stundensätze für die Einsatzfahrzeuge falsch durch die Excel-Tabelle  berechnet.

 

Fahrzeug

Stundensatz alt

Stundensatz neu

Einsatzleitwagen (ELW 1)

  3,00 EURO

27,00 EURO

Löschgruppenfahrzeug (LF 16-12

  3,00 EURO

21,00 EURO

Löschgruppenfahrzeug (LF 10-6)

10,00 EURO

21,00 EURO

Mehrzweckboot (MZB)

  1,00 EURO

19,00 EURO

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Satzung über die Gebührenerhebung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Teilweise Deckung der Vorhaltekosten für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

 

 

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Anlagen

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