Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10422
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Entleerung der Gebührenautomaten im Bereich der Stadt Klütz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Arne Longerich
- Verfasser/Antragsteller:
- Arne Longerich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Klütz
|
Entscheidung
|
|
|
30.05.2016
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die im Bereich der Stadt Klütz, Gemeinde Kalkhorst, Gemeinde Hohenkirchen, Gemeinde Zierow und der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vorhandenen Gebührenautomaten (Park- und Strandgebührenautomaten) werden bisher durch die Verkehrsüberwacherinnen bzw. durch Mitarbeiter des Fachbereiches Bürgeramt des Amtes Klützer Winkel entleert. Die Kosten der Entleerung wurden über die Amtsumlage abgebildet.
Nunmehr hat die untere Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt, dass die anfallenden Kosten auf jeden einzelnen Automaten umgelegt werden müssen und dann der Gemeinde entsprechend in Rechnung zu stellen sind. Die Kosten dürfen nicht im Haushalt des Amtes geplant werden, da es sich hier um Aufgaben der Gemeinden handelt, die von der Amtsverwaltung entsprechend koordiniert werden. Einer Zusammenfassung der Kosten und Umlegung auf die Amtsumlage wäre der Gemeinde Damshagen ungerecht gegenüber, da sie belastet würde, obwohl sie keinen Vorteil hat.
Die Stadt Klütz ist nunmehr aufgefordert, zu entscheiden, wie sie die Entleerung der Gebührenautomaten organisieren möchte. Als Möglichkeiten kommt in Betracht:
- Entleerung durch eine Fachfirma (eine unverbindliche Preiseabfrage bei einer Fachfirma ergab Kosten pro Entleerung in Höhe von 21,23 Euro / Gebührenautomat)
Die Kosten für die Stadt Klütz summieren sich bei einer Abholung montags im Zeitraum 1. Juni 2016 bis 30. September 2016 (17 x) auf:
Gemeinde | Anzahl | Kosten | Gesamtkosten | Anzahl der Tage | Summe | jährliche (2015) | |
Kosten für die Entleerung der Automaten durch eine Fachfirma: |
| ||||||
Klütz | 10 | 21,23 € | 212,26 € | 17 | 3.609,10 € | 91.634,- € | |
Zu den dargestellten Entleerungskosten sind noch die Kosten für die Münzgeldbearbeitung und Münzgeldentsorgung hinzuziehen. Diese Kosten richten sich nach der Höhe der jeweiligen Einnahmen. Diese Bearbeitungskosten sind in den jeweiligen Haushaltsplänen eingestellt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Entleerung der Gebührenautomaten im Bereich der Stadt Klütz für den Zeitraum vom 1. Juni bis 30. September 2016 wie folgt vorzunehmen:
Entleerung durch eine Fachfirma. Die Verwaltung wird beauftragt, die Leistung für den Zeitraum vom 1. Juni bis 30. September 2016 auszuschreiben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Angebot des wirtschaftlichsten Anbieters anzunehmen und den entsprechenden Auftrag zu erteilen.